Motorgarantie zur TDI-Tuning Chiptuning Tuningbox
I. Vollgarantie für Motor, Getriebe und Differential
1. Umfang
Der Garantiegeber übernimmt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung wie nachfolgend beschrieben die Garantie für den Motor, das Getriebe und das Differential des umseitig benannten Kraftfahrzeuges. Diese Garantiezusage gilt für alle Schäden an den genannten Bauteilen, die nachweislich und ausschließlich durch die Verwendung der TDI-Tuning Blackbox des Garantiegebers entstanden sind.
2. Abgedeckte Komponenten
Motorblock, Zylinderkopf, Zylinderbuchsen, Zylinderkopfdichtung, Kolben, Pleulstangen, Kurbellwelle, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehende Innenteile, Kurbelwellenrad, Nockenwelle, Nockenwellenrad, Ansaugkrümmer, Ventile, Ventilführung, Kurbelgehäuse, Ölkühler, Ölwanne, mechanisches Getriebe ( ohne Kupplung ) inkl. Ritzel, Schiebemuffe, Antriebswelle, Hauptwelle und Differential (ausgenommen Differenzialsperre).
3. Ausschlüsse
Nicht abgedeckt von dieser Garantie sind alle Schäden, die auf normalen Verschleiß oder übermäßigen Verschleiß durch Anhängerbetrieb zurückzuführen sind.
4. Garantiefallbedingungen
4.1. Der Garantiefall ist dem Garantiegeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.2. In jedem Fall sind vor Reparaturbeginn oder Schadensprüfung die Anweisungen des Garantiegebers einzuholen.
4.3. Innerhalb von sieben Werktagen ab Eingang der Schadensmeldung ist eine Veränderung am Fahrzeug oder an der installierten Zusatzelektronik zu unterlassen.
4.4. Die Untersuchung des Schadens ist den Beauftragten des Garantiegebers zu gestatten. Ebenso sind die zur Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
4.5. Folgende Nachweise müssen im Schadensfall vom Fahrzeughalter erbracht werden:
a) Kaufbeleg, auf welchem das Kaufdatum dokumentiert ist
b) die Einhaltung der vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Serviceintervalle, welche im Serviceheft dokumentiert wurden.
c) Einbaubestätigung eines Fachbetriebes gemäß der Einbaurichtlinien,
mit Datum und Kilometerstand.
4.6. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen erlischt jeglicher Garantieanspruch.
II. Bedingungen
1. Dauer
1.1. Die Garantiezusage gilt 1 Jahr für Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei Einbau nicht länger als 1 Jahre zurück liegt, und beginnt mit dem Einbaudatum. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Fahrzeugen, deren Erstzulassung bei Einbaudatum länger als 1 Jahre zurück liegt, besteht keine Garantiezusage
1.2. Bei Umbau der Zusatzelektronik in ein anderes Fahrzeug erlischt die Garantiezusage. Die Garantie ist nicht auf andere
Fahrzeughalter übertragbar.
2. Beschränkung der Laufleistung und Selbstbehalt
2.1. Die Garantie gilt bis zu einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges von 100.000 km.
2.2. Der Selbstbehalt des Garantienehmers beträgt 5% pro angefangener 10.000km Laufleistung, jedoch mind. 500.- Euro.
3. Einschränkungen
3.1. Bei nicht genehmigten Eingriffen in die Zusatzelektronik oder bei Verwendung von nicht genehmigten Parametern erlischt jeglicher Garantieanspruch. Die Genehmigung kann nur vom Garantiegeber schriftlich erteilt werden.
3.2. Eine Kopie des Einbaunachweises mit Datum und Kilometerstand, ist spätestens 7 Werktage nach Einbaudatum dem Garantiegebers vorzulegen.
3.3. Die Garantiezusage gilt ausschließlich für Fahrzeuge an denen keine weiteren Veränderungen an Motor, Getriebe und Differential vorgenommen wurden. Dies gilt insbesondere für weitere leistungssteigernde oder abgasverändernde Maßnahmen jeglicher Art.
3.4. Fahrzeuge die im Motorsport oder ähnlichen Veranstaltungen eingesetzt werden, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
3.5. Ebenfalls zum Garantieausschluss führt die Verwendung von vom Fahrzeughersteller nicht freigegebenen Kraftstoffarten.
3.6. Bei Verstoß gegen diese Einschränkungen erlischt jeglicher Garantieanspruch.
III. Sonstiges
1. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Verbrauchers insbesondere aus der Sachmangelhaftung bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
2. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Alle Nebenabsprachen sind nur in Schriftform gültig.
3. Die TDI-Tuning Blackbox wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrzeughalters eingebaut.
1. Umfang
Der Garantiegeber übernimmt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung wie nachfolgend beschrieben die Garantie für den Motor, das Getriebe und das Differential des umseitig benannten Kraftfahrzeuges. Diese Garantiezusage gilt für alle Schäden an den genannten Bauteilen, die nachweislich und ausschließlich durch die Verwendung der TDI-Tuning Blackbox des Garantiegebers entstanden sind.
2. Abgedeckte Komponenten
Motorblock, Zylinderkopf, Zylinderbuchsen, Zylinderkopfdichtung, Kolben, Pleulstangen, Kurbellwelle, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehende Innenteile, Kurbelwellenrad, Nockenwelle, Nockenwellenrad, Ansaugkrümmer, Ventile, Ventilführung, Kurbelgehäuse, Ölkühler, Ölwanne, mechanisches Getriebe ( ohne Kupplung ) inkl. Ritzel, Schiebemuffe, Antriebswelle, Hauptwelle und Differential (ausgenommen Differenzialsperre).
3. Ausschlüsse
Nicht abgedeckt von dieser Garantie sind alle Schäden, die auf normalen Verschleiß oder übermäßigen Verschleiß durch Anhängerbetrieb zurückzuführen sind.
4. Garantiefallbedingungen
4.1. Der Garantiefall ist dem Garantiegeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.2. In jedem Fall sind vor Reparaturbeginn oder Schadensprüfung die Anweisungen des Garantiegebers einzuholen.
4.3. Innerhalb von sieben Werktagen ab Eingang der Schadensmeldung ist eine Veränderung am Fahrzeug oder an der installierten Zusatzelektronik zu unterlassen.
4.4. Die Untersuchung des Schadens ist den Beauftragten des Garantiegebers zu gestatten. Ebenso sind die zur Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
4.5. Folgende Nachweise müssen im Schadensfall vom Fahrzeughalter erbracht werden:
a) Kaufbeleg, auf welchem das Kaufdatum dokumentiert ist
b) die Einhaltung der vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Serviceintervalle, welche im Serviceheft dokumentiert wurden.
c) Einbaubestätigung eines Fachbetriebes gemäß der Einbaurichtlinien,
mit Datum und Kilometerstand.
4.6. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen erlischt jeglicher Garantieanspruch.
II. Bedingungen
1. Dauer
1.1. Die Garantiezusage gilt 1 Jahr für Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei Einbau nicht länger als 1 Jahre zurück liegt, und beginnt mit dem Einbaudatum. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Fahrzeugen, deren Erstzulassung bei Einbaudatum länger als 1 Jahre zurück liegt, besteht keine Garantiezusage
1.2. Bei Umbau der Zusatzelektronik in ein anderes Fahrzeug erlischt die Garantiezusage. Die Garantie ist nicht auf andere
Fahrzeughalter übertragbar.
2. Beschränkung der Laufleistung und Selbstbehalt
2.1. Die Garantie gilt bis zu einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges von 100.000 km.
2.2. Der Selbstbehalt des Garantienehmers beträgt 5% pro angefangener 10.000km Laufleistung, jedoch mind. 500.- Euro.
3. Einschränkungen
3.1. Bei nicht genehmigten Eingriffen in die Zusatzelektronik oder bei Verwendung von nicht genehmigten Parametern erlischt jeglicher Garantieanspruch. Die Genehmigung kann nur vom Garantiegeber schriftlich erteilt werden.
3.2. Eine Kopie des Einbaunachweises mit Datum und Kilometerstand, ist spätestens 7 Werktage nach Einbaudatum dem Garantiegebers vorzulegen.
3.3. Die Garantiezusage gilt ausschließlich für Fahrzeuge an denen keine weiteren Veränderungen an Motor, Getriebe und Differential vorgenommen wurden. Dies gilt insbesondere für weitere leistungssteigernde oder abgasverändernde Maßnahmen jeglicher Art.
3.4. Fahrzeuge die im Motorsport oder ähnlichen Veranstaltungen eingesetzt werden, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
3.5. Ebenfalls zum Garantieausschluss führt die Verwendung von vom Fahrzeughersteller nicht freigegebenen Kraftstoffarten.
3.6. Bei Verstoß gegen diese Einschränkungen erlischt jeglicher Garantieanspruch.
III. Sonstiges
1. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Verbrauchers insbesondere aus der Sachmangelhaftung bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
2. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Alle Nebenabsprachen sind nur in Schriftform gültig.
3. Die TDI-Tuning Blackbox wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrzeughalters eingebaut.
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